Häufig gestellte Fragen

Alle Antworten rund um Halteverbotszonen, Genehmigungen, Kosten und Ablauf – klar und verständlich erklärt.

Grundlegende Fragen

Eine Halteverbotszone (auch: temporäres Halteverbot) ist eine behördlich genehmigte Sperrung von Parkplätzen auf öffentlichem Straßenland für einen definierten Zeitraum. Sie schützt den benötigten Platz vor Fremdparkern – z.B. für einen Umzugswagen, einen Container oder Baufahrzeuge. Ohne diese Zone riskieren Sie, dass der benötigte Parkplatz besetzt ist.
Ja – für jede Halteverbotszone auf öffentlichem Straßenland ist eine behördliche Genehmigung nach §45 StVO erforderlich. Das Aufstellen von Schildern ohne Genehmigung ist illegal und kann zu Bußgeldern führen. Außerdem haben ungenehmigt aufgestellte Schilder keine Rechtswirkung – Falschparker können nicht abgeschleppt werden.
Wir sind aktuell tätig in Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Duisburg. Für andere Städte im Ruhrgebiet bitte direkt anfragen – wir prüfen die Möglichkeit gerne.

Wie läuft der Prozess ab?

In der Regel 3–5 Werktage. Die Bearbeitungszeit liegt bei der Behörde – wir stellen den Antrag sofort nach Ihrer Beauftragung. Bitte planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein. Kurzfristigere Anfragen sind manchmal möglich – kontaktieren Sie uns direkt per WhatsApp.
Die Schilder werden 24 Stunden vor Beginn der Sperrzeit aufgestellt. Das ist die gesetzliche Vorankündigungspflicht – erst dann gilt das Halteverbot rechtswirksam und Fahrzeuge können abgeschleppt werden.
Wir holen die Schilder nach Ende des Halteverbots wieder ab – Sie müssen sich um nichts kümmern. Der Abbau ist im Servicepreis bereits enthalten.
Ja – Verlängerungen sind möglich. Melden Sie sich rechtzeitig (mindestens 2 Werktage vorher) per WhatsApp oder Telefon. Wir beantragen die Verlängerung bei der Behörde. Für Baustellen mit mehrwöchiger Dauer empfehlen wir von Anfang an eine längere Genehmigungsdauer zu beantragen.

Was kostet eine Halteverbotszone?

Der Preis setzt sich aus Servicegebühr + Behördengebühr zusammen. Die Servicegebühr hängt ab von: Stadt, Länge der Zone, Anzahl der Tage und ob beide Straßenseiten gesperrt werden. Die Behördengebühr wird 1:1 weitergegeben (ca. 55–75€ je nach Stadt). Nutzen Sie unseren Preisrechner für eine genaue Kalkulation.
Nein. Der angegebene Preis enthält: Genehmigungsantrag, Aufstellen der Schilder, Schilder-Abbau und Entsorgung. Die Behördengebühr wird separat ausgewiesen – es gibt keine Aufschläge darauf. Was im Angebot steht, ist was Sie zahlen.
Wir akzeptieren Überweisung und Barzahlung. Details zur Zahlung besprechen wir bei der Auftragsbestätigung. Bitte fragen Sie bei Bedarf direkt nach.

Rechtliche Fragen

Mit einer gültigen Genehmigung können Sie das Ordnungsamt anrufen. Das Fahrzeug kann dann kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Kosten trägt der Falschparker. Wir empfehlen, die Genehmigungsurkunde griffbereit zu haben.
Nein – Schilder ohne behördliche Genehmigung haben keine Rechtswirkung. Das Aufstellen ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit. Nur mit gültiger Genehmigung sind die Schilder wirksam und können Abschleppmaßnahmen begründen.
Ablehnungen sind selten, können aber vorkommen (z.B. bei Baustellen der Stadt oder bereits genehmigten Veranstaltungen). In diesem Fall informieren wir Sie sofort und prüfen Alternativen (anderer Zeitraum, andere Stelle). Die Servicegebühr wird in diesem Fall nicht erhoben.
Nein – temporäre Halteverbote werden nur für konkrete, zeitlich begrenzte Bedarfssituationen genehmigt: Umzüge, Baustellen, Container, Events, Lieferungen. Das dauerhafte Reservieren eines Parkplatzes im öffentlichen Raum ist nicht zulässig.

Praktische Fragen

Als Faustregel: Ein 3,5-Tonner benötigt ca. 8–10 m, ein 7,5-Tonner ca. 10–14 m. Planen Sie lieber etwas mehr ein – zu wenig Platz kostet Zeit und Nerven. Unser Preisrechner hilft bei der Kalkulation, und wir beraten Sie gerne persönlich.
Ja – bei gegenüberliegenden Einfahrten oder breiten Fahrzeugen kann es sinnvoll sein, beide Seiten zu sperren. Das ist möglich und kostet ca. 50% Aufschlag auf die Servicegebühr. Im Preisrechner können Sie die Option "Beide Straßenseiten" anwählen.
Für eine erste Anfrage benötigen wir: Straße und Hausnummer, gewünschtes Datum, benötigte Länge in Metern und Verwendungszweck (Umzug, Baustelle, Container etc.). Den Rest erledigen wir für Sie.

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